Darum gehts
Ein selektionsfreier Übertritt in die Sekundarstufe l ist chancengerechter, reduziert den Fachkräftemangel und stärkt Talente, nutzt Zeit und Ressourcen effizienter. Deshalb soll die Selektion in die Sekundarstufe I im Kanton Bern und Zürich abgeschafft werden.
Initiativtext für den Kanton Bern
Das Volksschulgesetz (VSG; BSG 432.210) des Kantons Bern vom 19. März 1992 (Stand 01.01.2022) wird wie folgt geändert:
Der Übertritt in die Sekundarstufe l erfolgt selektionsfrei.
Die Sekundarstufe I wird wie die Primarstufe ohne Gliederung in Realschule und Sekundarschule geführt.
Initiativtext für den Kanton Zürich
Das Volksschulgesetz vom 7. Februar 2005 wird wie folgt geändert:
Der Übertritt in die Sekundarstufe l erfolgt selektionsfrei. Die Sekundarstufe wird wie die Primarstufe ohne Abteilungen und Anforderungsstufen geführt.
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Unterstützende Stimmen
Lies, was unsere Unterstützer:innen sagen:
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Regina Stauffer
Pesnionierte Kindergarten- und DaZ-Lehrperson
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Katharina Prelicz-Huber
Nationalrätin GRÜNE
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Katrin Wüthrich
Präsidentin Kreisschulbehörde Limmattal, Zürich
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Katrin Meier
Primarlehrerin, Vorstandmitglied VSoS
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Dr. Oliver Dlabač
Gründer Ville Juste, Mitinitiant Bildungsmotor
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Liselotte Lüscher
Mitglied VSOS, Dr.phil. Erziehungswissenschaflerin, Ehem. Stadträtin von Bern, Verfasserin von „Von der Sekundarschule zur Gesamtschule?“ (2016 Hep Verlag)
FAQs
Häufig gestellte Fragen zu den Initiativen mit Antworten, um Missverständnisse zu klären und weitere Informationen zu liefern.
Nein, im Gegenteil: Die Volksschule wird gestärkt. Ohne Selektion entfällt für bildungsambitionierte, gutverdienende Eltern der Anreiz, ihre Kinder in Privatschulen zu schicken. Dies war bisher oft der Fall, wenn Kinder in einen Leistungszug mit Grundanforderungen eingeteilt wurden.
Nein, die Übertrittsbedingungen für das Gymnasium und andere weiterführende Schulen bleiben unverändert. Neu ist jedoch, dass sich alle Schülerinnen und Schüler für diese Bildungswege bewerben können, da es auf der Sekundarstufe I keine Einteilung in Leistungskategorien mehr gibt. Dadurch wird der Zugang zum Gymnasium oder zu anderen weiterführenden Schulen gestärkt, da niemand von vornherein ausgeschlossen wird.
Keineswegs! Im Gegenteil:
Die Abschaffung der Selektion ermöglicht eine Förderung der Schülerinnen und Schüler basierend auf ihrer aktuellen Leistung, statt auf starren, unflexiblen Kategorien. Durch gezieltes Feedback können die Lernenden individueller unterstützt werden, was zu besseren Lernergebnissen führt. An den Pädagogischen Hochschulen werden angehende Lehrpersonen heute in den notwendigen pädagogischen Techniken für einen differenzierten Unterricht ausgebildet.
Dieser Ansatz fördert somit eine individuell angepasste Lernumgebung, die nichts mit einer "Kuschelpädagogik" zu tun hat.
Die Initiative steht nicht in direktem Zusammenhang mit der Integration. Ihr Hauptziel ist es, den nachweislich schädlichen "Stempel" der Einteilung in Schülerinnen und Schüler mit Grund- bzw. erweiterten Ansprüchen abzuschaffen. Dennoch könnte sie indirekt positive Auswirkungen auf die Integration haben:
Durch den Wegfall der ständigen Leistungsvergleiche ab der Mittelstufe, die vorwiegend der Einteilung in Leistungszüge dienten, sowie der damit verbundenen Elterngespräche und Einteilungssitzungen, werden erhebliche Ressourcen freigesetzt. Diese können sinnvoller in einen individuell angepassten pädagogischen Unterricht investiert werden. Dadurch wird es möglich, besser auf die Bedürfnisse aller Schülerinnen und Schüler einzugehen – unabhängig von ihren Leistungsniveaus oder besonderen Bedürfnissen. So kann die Initiative indirekt zu einem inklusiveren Bildungsumfeld beitragen, in dem alle Lernenden besser gefördert und integriert werden können.
Die Initiative ist im weitesten Sinne keine Reform, sondern vielmehr die Entfernung eines unnötigen Elements. Bereits heute existieren zahlreiche Modelle auf der Sekundarstufe I, die Schülerinnen und Schüler erfolgreich in leistungsheterogenen Klassen unterrichten. Diese Schulen arbeiten mit dem gleichen Lehrplan und unter denselben Rahmenbedingungen wie die "normalen", in Leistungszüge aufgeteilten Schulen.
Ein besonders innovatives Beispiel sind die Mosaik-Sekundarschulen, in denen Schülerinnen und Schüler sogar in altersgemischten und leistungsheterogenen Gesamtklassen unterrichtet werden - und das mit Erfolg. Im Kanton Bern werden bereits heute 40 Prozent der Schülerinnen und Schüler in überwiegend gemischten Klassen unterrichtet.
Diese bestehenden Modelle zeigen, dass der Ansatz der Initiative nicht nur umsetzbar ist, sondern auch effektiv funktioniert. Die Initiative zielt darauf ab, diese bewährten Praktiken zu verallgemeinern und somit das Bildungssystem insgesamt gerechter und effizienter zu gestalten, ohne dabei eine umfassende Reform zu erfordern.
Im Gegenteil! Die Initiative stärkt das erfolgreiche duale Bildungssystem der Schweiz. Durch die Abschaffung des nachweislich schädlichen "Stempels" der Einteilung in Schülerinnen und Schüler mit Grund- bzw. erweiterten Ansprüchen werden die Jugendlichen beim Übergang in die Sekundarstufe II nicht vorzeitig in eine bestimmte Richtung gedrängt. Dies eröffnet allen Jugendlichen bessere Chancen, eine Anschlusslösung zu finden, die ihren individuellen Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht. Dieser Ansatz fördert die Entfaltung von Talenten und trägt dazu bei, den Fachkräftemangel an der Wurzel zu bekämpfen. Somit unterstützt die Initiative eine flexiblere und bedarfsgerechtere Entwicklung im Bildungssystem, was letztlich das duale Bildungsmodell der Schweiz stärkt.
Nein, die Initiative zielt nicht darauf ab, Noten abzuschaffen. Ihr Hauptanliegen ist es, den nachweislich schädlichen "Stempel" der Einteilung in Schülerinnen und Schüler mit Grund- bzw. erweiterten Ansprüchen zu beseitigen. Die Initianten anerkennen die Wichtigkeit von Feedback für den Lernerfolg. Das Ziel ist es, ein faireres System zu schaffen, das die individuelle Entwicklung fördert, ohne Lernende in starre Kategorien einzuteilen.
Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Initiative zu unterstützen:
- Unterschreiben Sie den Initiativbogen und senden Sie ihn an das Komitee zurück.
- Motivieren Sie andere Personen, die Initiative ebenfalls zu unterschreiben.
- Verbreiten Sie Informationen über die Initiative in den sozialen Medien.
- Da die Durchführung einer solchen Initiative mit erheblichen Kosten verbunden ist, sind wir für jede finanzielle Unterstützung in Form einer Spende dankbar.
Jeder Beitrag, sei er gross oder klein, hilft uns, die Ziele der Initiative zu erreichen und eine positive Veränderung in unserem Bildungssystem anzustossen.
Die Initiative zielt darauf ab, den nachweislich schädlichen "Stempel" der Einteilung in Schülerinnen und Schüler mit Grund- bzw. erweiterten Ansprüchen abzuschaffen. Damit soll der Weg geebnet werden für sinnvolle Massnahmen zur Stärkung der Volksschule. Durch den Verzicht auf diese Kategorisierung möchte die Initiative ein gerechteres und effektiveres Bildungssystem fördern, das allen Schülerinnen und Schülern bessere Chancen bietet und ihre individuellen Potenziale optimal unterstützt.
Seit mindestens 1995 ist bekannt, dass die Selektion – die Einteilung der Schülerinnen und Schüler in Leistungszüge – nicht zielführend ist. In Zeiten des Lehr- und Fachkräftemangels ist es kontraproduktiv, an einem überholten System festzuhalten, das unnötig Ressourcen bindet und die Chancengerechtigkeit untergräbt. Es ist höchste Zeit, dieses System zu ändern und eine gerechtere, effizientere Lösung für unsere Bildungslandschaft zu finden.
Kanton Bern
Die Initiative wurde als einfache Anregung formuliert. Diese Form bietet mehr Flexibilität, da kein detaillierter Gesetzestext ausgearbeitet werden muss. Nach Zustandekommen der Initiative hat der Grosse Rat zwei Möglichkeiten:
1. Die Anregung aufnehmen und eine entsprechende Vorlage ausarbeiten
2. Die Anregung ablehnen
Lehnt der Grosse Rat die Initiative ab oder erarbeitet eine Vorlage, die nicht den Vorstellungen des Initiativkomitees entspricht, kommt es zur Volksabstimmung. Die Stimmberechtigten entscheiden dann über Annahme oder Ablehnung der Initiative.
Kanton Zürich
Auch hier wurde die Initiative als allgemeine Anregung formuliert, was mehr Flexibilität erlaubt. Nach Zustandekommen der Initiative entscheidet der Kantonsrat, ob:
Die Initiative abzulehnen ist
Eine Umsetzungsvorlage ausgearbeitet werden soll
Je nach Entscheid des Kantonsrats ordnet der Regierungsrat eine Volksabstimmung an.